BHKW– Steuern und Recht

Das Blockheizkraftwerk – Steuern und Recht

Eigentümer von einem Blockheizkraftwerk sollten sich auch über Dinge, wie Steuern und Recht informieren. So erhält ein Inhaber eines Blockheizkraftwerkes einen Antrag für die Energiesteuer. Füllt er diesen aus, gibt es die Energiesteuer zurückerstattet und zudem fallen keine Kosten für die Stromsteuer an. Diese Regelungen finden sich im §3 EnergieStG und §9 StromStG. Wichtig für die Nutzung dieser Ersparnis ist, dass das BHKW mindestens zu 70 Prozent im Jahr genutzt wird.

Das Blockheizkraftwerk – Steuern und Recht – Rückerstattungen

Nicht alle Anlagen werden so begünstigt, wie das Blockheizkraftwerk. Die Mineralölsteuer wurde von der Energiesteuer abgelöst. Dies Steuer muss für alle Energieträger gezahlt werden, dass bedeutet auch für die Brennstoffe, die für das Blockheizkraftwerk verwendet werden. Der Einzug erfolgt hierbei von den Hauptzollämtern des Bundesfinanzministeriums.

Das Blockheizkraftwerk – Steuern und Rechte – Höhe der Erstattungen

Wer sich mit dem Thema das Blockheizkraftwerk – Steuern und Rechte auseinandersetzt, der findet ständig Informationen darüber, dass es Rückerstattungen für den BHKW Brennstoff in Form der Energiesteuer gibt. Die Frage, die nun gestellt wird, ist die Höhe der Erstattung. Diese Erstattung kann leicht durch die aktuelle Steuer ermittelt werden. Hierzu finden sich im Internet Auflistungen über die aktuelle Steuer. Leichtes Heizöl wird derzeit pro Liter mit 6,14 Cent versteuert. Bei Erdgas uns andere Kohlenwasserstoffe liegt die Versteuerung bei bis zu 0,60 Cent pro Kilowattstunde. Flüssiggas wird mit 6,50 Cent pro Kg an Steuern belastet. Unter dem Thema Blockheizkraftwerk – Steuern und Rechte wird zudem mitgeteilt, dass es nur die BHKW Energiesteuer zurück erstattet wird, wenn beim Hauptzollamt dafür ein entsprechender Antrag gestellt wird. Diesen findet man auch im Internet unter der Nummer 1117. Der Antrag sollte im Folgejahr beim Hauptzollamt vorliegen. Es besteht auch die Möglichkeit für kurze Zeiträume, beispielsweise monatlich einen Antrag zu stellen. Einfacher ist jedoch die jährliche Erstattung.

Wie ermittle ich die Energiesteuer?

Wer sich nicht mit das Blockheizkraftwerk – Steuern und Recht gut auskennt, der wird es nicht leicht haben, die Energiesteuer zu ermitteln. Im Internet finden sich meist nur spärlich Informationen oder veraltete. Zudem findet sich die Stromsteuer auch nicht auf der Rechnung des Brennstofflieferanten wieder. Damit das Hauptzollamt diese jedoch ermitteln kann, benötigt die Behörde einen Nachweis über die Brennstoffart und die benötigte Menge. Zudem muss der Jahresnutzungsgrad angeben werden. Bei einer monatlichen Berechnung gilt es, den monatlichen Nutzungsgrad mitzuteilen. Je nach Hauptzollamt kann es vorkommen, dass dieses einen Einbau eines Brennstoffmengenzählers, wie Gaszähler und Wärmemengenzähler verlangt. Leichter ist dieses Verfahren, so das Blockheizkraftwerk – Steuern und Recht, wird es bei einem kleinen, wärmegeführten BHKW. Aus den technischen Daten der Anlage, der Produktion von Strom und den Benutzungsstunden wird dann die Energiesteuer für das BHKW ermittelt.

Stromsteuer nach §9 StromStG – was sollte man hierüber wissen?

Im StromStG wird die Stromsteuer, die auch zu den Verbrauchssteuern gehört, festgelegt. Die Stromsteuer, die gezahlt wird, findet sich auf der Stromrechnung wieder. Derzeit beträgt sie 2,05 Cent pro Kilowattstunde. Betreiber, die ein Blockheizkraftwerk besitzen, sind von der Stromsteuer befreit, wenn das Kraftwerk eine elektrische Leistung von bis zu 2 MW besitzt. Hierbei wird jedoch nur der Strom herangezogen, der auch verwendet wird. Diese gesetzliche Regelung bezieht auch den Strombezieher ein, der von Dritten des Objekts genutzt wird. Beispielsweise beim Contracting des BHKWs. Bei der Berechnung der Wirtschaftlichkeit des BHKWs wird die Rückerstattung der Energiesteuer und der Stromsteuer mit berücksichtigt.